Neue Tierschutzverordnung

Die neue Tierschutzverordnung, die zusammen mit dem Ende 2005 beschlossenen Tierschutzgesetz verabschiedet wurde, ist seit dem 1. September 2008 in Kraft. Die neue Tierschutzgesetzgebung sieht eine Ausbildungspflicht für Hundehalter vor.  


HIER DIE NEUEN BESTIMMUNGEN:

SKN-Kurse

Das Bundesparlament hat am 19. September 2016 die Motion Noser angenommen, den theoretischen und praktischen Sachkundenachweise nach Bundesrecht abzuschaffen. Ab 1. Januar 2017 gibt es kein SKN-Obligatorium mehr.

Praktische Hundeausbildung für grosse oder massige Hunde

Die Abschaffung des Sachkundenachweises nach Bundesrecht tangiert die Ausbildungspflicht für Hunde der Rassentypenliste I im Kanton Zürich nicht.

Von der Ausbildungspflicht im Kanton Zürich sind alle grossen oder massigen Hunde (Hunde der Rassetypenliste I) betroffen, die nach dem 31. Dezember 2010 geboren sind. Dazu zählen sämtliche Hunde (Rassen- und Mischlingshunde) mit einer Schulterhöhe ab 45 Zentimeter sowie einem Gewicht über 16 Kilogramm.

 

Welpenförderung

  • Kursbesuch zwischen der 8. und 16. Lebenswoche des Hundes
  • Umfang: 4 praktische Lektionen à mind. 50 Min. an 4 verschiedenen Tagen

Junghundekurs

  • Kursbesuch zwischen der 16. Lebenswoche und dem 18. Lebensmonat des Hundes
  • Umfang: 10 praktische Lektionen à mind. 50 Min. an 10 verschiedenen Tagen
  • weitere Informationen unter Junghundekurs

Erziehungskurs

  • Kursbesuch innerhalb eines Jahres nach Übernahme des Hundes bzw. Zuzug mit dem Hund
  • Umfang: 10 praktische Lektionen à mind. 50 Min. an 5 verschiedenen Tagen
  • weitere Informationen unter Erziehungskurs