Die neue Tierschutzverordnung, die zusammen mit dem Ende 2005 beschlossenen Tierschutzgesetz verabschiedet wurde, ist seit dem 1. September 2008 in Kraft. Die neue Tierschutzgesetzgebung sieht
eine Ausbildungspflicht für Hundehalter vor.
Das Bundesparlament hat am 19. September 2016 die Motion Noser angenommen, den theoretischen und praktischen Sachkundenachweise nach Bundesrecht abzuschaffen. Ab 1. Januar 2017 gibt es kein SKN-Obligatorium mehr.
Die Abschaffung des Sachkundenachweises nach Bundesrecht tangiert die Ausbildungspflicht für Hunde der Rassentypenliste I im Kanton Zürich nicht.
Von der Ausbildungspflicht im Kanton Zürich sind alle grossen oder massigen Hunde (Hunde der Rassetypenliste I) betroffen, die nach dem 31. Dezember 2010 geboren sind. Dazu zählen sämtliche Hunde (Rassen- und Mischlingshunde) mit einer Schulterhöhe ab 45 Zentimeter sowie einem Gewicht über 16 Kilogramm.
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